Singleband Repeater für GSM (3G), DCS & UMTS
Singleband Repeater sind Verstärker für einzelne separate Frequenzbereiche und werden auch oft als GSM-Verstärker, DCS Repeater 1800MHz oder UMTS-Verstärker bezeichnet. Es werden jeweils nur die notwendigen Frequenzabschnitte verstärkt. Die Netzbelastung wird durch Automatische Leistungskontrolle (AGC) auf ein Minimum eingeschränkt.
Mobilfunksignale verstärken für Handy-Telefonate
Ein Beispiel aus der Mitte von Berlin. Bei einer Firma, die als Untermieter in einem großen Betrieb ansässig ist, steht etwa 700m Luftlinie der Sendemast entfernt. Die Firmenräume befinden sich Souterrain. In den Räumen war kein Handygespräch möglich. Ohne Kommunikation kann die Firma nicht existieren, also war die Installation eines Repeaters unumgänglich. Es wurden 60m Antennenkabel verlegt, damite die Antenne auf dem Dach installiert werden konnte. In die Kellerräume kam dann ein Singleband-Repeater. Da die Räume der Firma ohne Zwischenwände sind, war das kleinste Modell ausreichend. Seitdem sind die Handys des Unternehmens via Mobilfunk erreichbar.
Unsere leistungsstarken Singleband-Repeater
FTS Hennig
Huaptec Telecom GmbH
Huaptec Telecom GmbH
Huaptec Telecom GmbH
Art..Nr: FTS 96017
FTS Hennig
Rechtliche Grundlagen zum Betrieb eines Repeaters
Produktinformation für Verbraucher zur rechtlichen Beurteilung des Einsatzes eines Repeaters in Deutschland:
In Deutschland stellt sich die rechtliche Situation bezüglich der Zulässigkeit und Nutzung von GSM-Repeatern zur Reichweitenerhöhung, z.B. innerhalb von Gebäuden, laut dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur derzeit wie folgt dar:
Jeder Mobilfunknetzbetreiber erhielt in einem bestimmten Frequenzbereich eine Frequenzzuteilung. In diesem Frequenzbereich darf nur dieser Mobilfunknetzbetreiber Frequenzen nutzen und damit auch einen Repeater betreiben. Der Betrieb eines Repeaters durch Dritte ist eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung und bedeutet einen Verstoß gegen § 55 Telekommunikationsgesetz. Zum 1. Dezember 2021 erfolgte eine vollständige Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Aus § 55 wurde § 91. Ausführliche Infos und den genauen Gesetzestext finden Sie hier.
Nach unserem Kenntnisstand ist das Kaufen oder der Besitz eines Repeaters nicht zu beanstanden. Kundenberichten zufolge kommt es auch zu keinen Beanstandungen seitens der Netzbetreiber, solange nur Innenräume mit kleinen Repeatern betrieben werden. Unsere Kunden sind allerdings zu jedem Zeitpunkt selbst für die Nutzung eines Repeaters und die Einhaltung der jeweiligen Rechtsprechung verantwortlich. Wir klären auf unseren Webseiten über die Sachlage gemäß der uns vorliegenden Informationen auf und sind zu keinem Zeitpunkt haftbar zu machen.
Bei einer etwaigen Installation eines Repeaters unbedingt die Installationsanleitung beachten. Hilfe zur Installation und weitere Kenngrößen der Repeater gibt es im Blog.